Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftbedingungen gliedern sich in Angaben zum Studiobetrieb und zum Onlineshop. Alle unsere Rechtstexte und Dokumente findest Du auch als Download in unserer Bibliothek.

Allgemeines

  1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dem Big Easy Studio. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB können mit einer angemessenen Ankündigungsfrist vom Big Easy Studio geändert oder ergänzt werden.
  2. Die Formen der Dienstleistung des Big Easy Studios beschränken sich nur auf die tontechnische Aufnahme und Bearbeitung des vom Künstler gelieferten Materials und auf die Vermietung des Raumes mit dem tontechnischen Equipment. Alle weiteren Dienstleistungen oder Sondervereinbarungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden (z. B. Nahrungsversorgung, Übernachtungsmöglichkeiten, Chauffeurdienste etc.).
  3. Es dürfen keine Nahrungsmittel und Flüssigkeiten in der Nähe von technischem Equipment abgestellt oder gelagert werden.
  4. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. Vor allem in den Studio- und Regieräumen darf grundsätzlich nicht geraucht werden.
  5. Die Studionutzung kann täglich zwischen 10:00 und 22:00 Uhr stattfinden. Jede Stunde enthält 6 Minuten Pausenzeit. Eine berechnete Arbeitszeit von 10 Stunden enthält somit insgesamt 1 Stunde Pause und 9 Stunden reine Arbeitszeit.

Annullierungen/Verspätungen

  1. Buchungen können bis spätestens 24 Stunden vor dem Studiotermin abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird eine Säumnisgebühr von 30 € fällig.
  2. Bei unangekündigter Terminverspätung des Tonstudio-nutzers / -mieters wird die Studiozeit ab vereinbartem Termin berechnet. Eine Ankündigung für eine Terminverzögerung wird bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin als gültig akzeptiert.

Haftung

  1. Der Tonstudioeigentümer / -leiter haftet nicht für mitgebrachtes oder eingelagertes Equipment.
  2. Alle Künstler / Studiobesucher sind für ihre Geräte, Instrumente und persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Der Tonstudioeigentümer / -leiter haftet dafür nicht.
  3. Jeder Nutzer haftet für das Equipment, welches vom Big Easy Studio zur Verfügung gestellt wird (Kopfhörer, Mikrofone, Kabel etc.).
  4. Das Tonstudio und der Aufnahme- oder Produktionsleiter haftet nicht für eventuell entstandene Hörschäden des Studionutzers.
  5. Bei grobem Fehlverhalten darf der Aufnahmeleiter oder der Tonstudiobesitzer den Studioaufenthalt für den Künstler, die Band und den Schadensverursacher beenden. Durch den Abbruch entstandene Verluste dürfen nicht gegenüber dem Aufnahmeleiter oder dem Tonstudioeigentümer / -leiter geltend gemacht werden.
  6. Ausfallzeiten, die durch irgendwelche Störungen der Geräte während der Mietdauer entstehen, werden dem Kunden nicht berechnet. Jedoch haftet der Tonstudioeigentümer/leiter nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden und Kosten.
  7. Eine Haftung für entstehende Kosten aufgrund von Verzögerung/Produktionsausfall durch höhere Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technischen Defekte) wird vom Tonstudioeigentümer / -leiter nicht übernommen.
  8. Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn entstanden sind.

Nutzungsübereignung des Materials

  1. Herausgegebene Hörproben von Tonaufnahmen, die vom Big Easy Studio erstellt wurden, gehören bis zur vollständigen Bezahlung dem Big Easy Studio und dürfen bis dahin nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
  2. Das Premaster für das Presswerk wird erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen an den Auftraggeber ausgehändigt.
  3. Nach Fertigstellung des Auftrags / der Produktion besteht kein Anspruch auf Archivierung der entstandenen Daten.

Datenschutz & Schlussbestimmungen

  1. Unsere Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter https://www.bigeasystudio.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/datenschutz/.
  2. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Siegburg.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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